Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Neubauer GmbH, Unritzstr. 4, 09117 Chemnitz (nachfolgend „Neubauer GmbH“)
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Neubauer GmbH bietet Kunden verschiedene Online- und Präsenz-Formate an, in deren Rahmen es um die Vermittlung von Finanz- und Börsenwissen geht. Diese beinhalten u.a., aber nicht ausschließlich, individuelle (1:1) Coachings (Online oder in Präsenz), Tagungen (Präsenz) oder Webinare. Sämtliche Formate werden nachfolgend unter dem Begriff „Veranstaltung / Veranstaltungen“ subsummiert, die diese Veranstaltungen buchenden, bzw. an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Institutionen und Personen, unabhängig vom Geschlecht unter dem Begriff „Vertragspartner“ in Bezug auf Buchungen und „Teilnehmer“ in Bezug auf teilnehmende Personen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen Neubauer GmbH, den Vertragspartnern und den Teilnehmern.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB der Vertragspartner oder der Teilnehmer haben keine Gültigkeit, es sei denn, Neubauer GmbH stimmt diesen ausdrücklich zu.
1.4 Im Geltungsbereich dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Teilnehmer sind natürliche Personen, die die Veranstaltungen von Neubauer GmbH besuchen und an ihnen teilnehmen.
- Vertragspartner sind natürliche oder juristische Personen, die für sich und / oder andere natürliche Personen einen Vertrag mit Neubauer GmbH über die Teilnahme an den von Neubauer GmbH angebotenen Veranstaltungen abschließen.
- Veranstaltung: Alle von Neubauer GmbH angebotenen Formate.
- Veranstaltungsleiter: Der oder die natürliche(n) Person(en), die die von Neubauer GmbH angebotenen Veranstaltungen durchführen (z.B. Dozent, Trainer, Speaker, Coach).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Neubauer GmbH bietet verschiedene Veranstaltungen und Formate zum Thema Vermögensaufbau an. Diese beschäftigen sich mit: Mindset, Funktionsweise der Kapitalmärkte, Eigenschaften und Charakteristiken verschiedener Anlageinstrumente, finanzmathematische Grundkenntnisse, Zielbestimmungen, Voraussetzungen sinnvoller Investmentstrategien, Risiko Management, Strategieentwicklung und andere artverwandte Themenkomplexe. Diese Veranstaltungen finden zu vorab bekanntgegebenen Terminen, oder auch nach individueller Vereinbarung statt. Konkrete Anlageempfehlungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Veranstaltungen.
2.2 Beginn, Ende, Inhalt, Veranstaltungsleiter und Veranstaltungsort (bei Präsenz-Veranstaltungen) der jeweiligen Veranstaltung sind dem Angebot zu entnehmen und werden dem Vertragspartner und dem Teilnehmer vor Vertragsabschluss, jedoch spätestens vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. Für die An- und Abreise zu Präsenz-Veranstaltungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
2.3 Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Neubauer GmbH wird die Veranstaltungsleiter stets gewissenhaft auswählen. Neubauer GmbH ist berechtigt, den Veranstaltungsleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Veranstaltungsleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Veranstaltungsleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar, kann der Teilnehmer / Vertragspartner den Vertrag kündigen.
2.4 Die inhaltliche Konzeptionierung liegt im alleinigen Ermessen des Dozenten, Trainers, Speakers oder Coaches, im Einzelfall auch in Abstimmung mit Teilnehmern im Falle persönlicher 1:1 Coachings. Ein bestimmter Erfolg der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und eines nach dem Ermessen des Dozenten, Trainers, Speakers oder Coaches sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht ist nicht geschuldet.
3. Vertragspartner / Teilnehmer
3.1 Vertragspartner und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
3.2 Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige und / oder nicht voll geschäftsfähige Personen sind von der Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen von Neubauer GmbH ausgeschlossen, sofern Neubauer GmbH nichts Abweichendes festgelegt hat oder keine abweichende Individualvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers getroffen wurde.
3.3 Vertragspartner von Neubauer GmbH ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Buchung auf eigenen Namen vornimmt. Der Vertragspartner ist gegenüber Neubauer GmbH alleiniger Schuldner der Teilnahmegebühren.
3.4 Wenn eine Veranstaltung bestimmte Qualifikationen voraussetzt oder bestimmte körperliche / gesundheitliche Anforderungen für die Teilnahme an Veranstaltungen erforderlich sind, wird Neubauer GmbH dies dem Vertragspartner und dem Teilnehmer oder den Teilnehmern vorab mitteilen, sofern sich die Voraussetzungen nicht bereits aus den Umständen ergeben. Sind derartige Anforderungen gegeben, ist die Teilnahme an den Veranstaltungen nur zulässig, wenn der oder die Teilnehmer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, bzw. erfüllen.
3.5 Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der Neubauer GmbH unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie das Mitführen von Alkohol und / oder Drogen ist nicht gestattet.
3.6 Sollte Neubauer GmbH feststellen, dass ein Teilnehmer die notwendigen Teilnahme-Voraussetzungen nicht erfüllt, ist Neubauer GmbH berechtigt, diesen vor oder während der Veranstaltung von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall unabhängig vom Ausschluss fällig, es sei denn, dass der Platz des betreffenden Teilnehmers anderweitig vergeben werden kann. Es steht dem Teilnehmer frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.
4. Vertragsschluss außerhalb unseres Shop-Systems
4.1 Die Buchung aller Veranstaltungen ist telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular möglich. Um eine Veranstaltung zu buchen, erfragen die Interessenten zunächst telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular, ob der gewünschte Termin zu den gewünschten Konditionen verfügbar ist; diese Anfrage ist unverbindlich. Ist die gewünschte Veranstaltung zu den gewünschten Konditionen verfügbar, erhält der potenzielle Kunde ein Angebot per E-Mail, das diese AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die sonstigen ggf. erforderlichen Vertragstexte beinhaltet. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Vertragsangebots durch den Kunden zustande, wobei auch die Bezahlung des Gesamtbetrags als Annahme zu verstehen ist; erforderlich ist hierbei, dass die Zahlung eindeutig einer bestimmten Veranstaltung zugeordnet werden kann.
4.2 Der Vertragstext wird dem Vertragspartner mitsamt diesen AGB per E-Mail in speicherbarer Form zugeschickt. Eine anderweitige Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht.
4.3 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5. Preise und Zahlung
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die jeweilige Veranstaltung der Neubauer GmbH genannten Teilnahmegebühren.
5.2 Die Teilnahmegebühren sind Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro. Die Höhe der Teilnahmegebühren wird dem potenziellen Vertragspartner vor Vertragsschluss bekanntgegeben. Ebenso werden die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten dem Vertragspartner vor Vertragsschluss mitgeteilt.
5.3 Die Teilnahmegebühren umfassen nur die Kosten für die Teilnehme an der Veranstaltung. Sonstige Kosten für ggf. erforderliche An- und Abreise, Übernachtungen, Ausrüstung oder Verpflegung sind ausdrücklich nicht umfasst.
5.4 Sofern der Vertragspartner nicht zur sofortigen Zahlung aufgefordert wurde, gilt Folgendes: Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 5 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zu leisten, wobei für die Einhaltung der Frist der Zahlungseingang maßgeblich ist. Sofern die Veranstaltung erst 5 Tage oder weniger vor ihrem Beginn gebucht wird, hat Neubauer GmbH das Recht unter Festlegung einer Frist einen Nachweis über die Zahlung zu fordern (z.B. Überweisungsbeleg). Sollte kein rechtzeitiger Zahlungseingang und auch kein Nachweis der Zahlung vorliegen, ist Neubauer GmbH berechtigt, die betreffende Person von der Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung auszuschließen und den Platz des Teilnehmers anderweitig zu vergeben oder den gebuchten Termin bis zur Zahlung aufzuschieben. In diesem Fall wird anstelle des geschuldeten Veranstaltungsentgelts ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Veranstaltungsentgelts fällig, es sei denn der Platz kann anderweitig vergeben werden. Dem Teilnehmer bzw. dem Vertragspartner steht es frei zu beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5.5 Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist Neubauer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass durch Neubauer GmbH ein weiterer Verzugsschaden geltend gemacht wird, hat der Vertragspartner die Obliegenheit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7. Stornierung
7.1 Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist grundsätzlich nicht möglich. Auch bei Nichtteilnahme, insbesondere bei kurzfristiger Absage, wird die Gebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, dass der Platz des betreffenden Teilnehmers anderweitig vergeben werden konnte. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertragspartner / Teilnehmer den Grund für die Nichtteilnahme (z.B. Krankheit) oder die Verhinderung an der Teilnahme selbst zu verantworten hat. Dem Vertragspartner / Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
7.2 Sofern Neubauer GmbH eine Veranstaltung aus Gründen, die Neubauer GmbH nicht zu verantworten hat, absagen oder an einen anderen Ort verlagern muss (z.B. aufgrund von Unwettern oder vergleichbaren Ausnahmesituationen), wird Neubauer GmbH den Vertragspartnern / Teilnehmern einen Alternativtermin bzw. eine alternative Veranstaltung oder einen alternativen Ort vorschlagen. Bei einem Alternativtermin oder einer alternativen Veranstaltung findet eine Erstattung der Teilnahmegebühr statt, wenn der Teilnehmer Alternativtermin / die alternative Veranstaltung nicht wahrnehmen kann oder nicht wahrnehmen möchte. Bei einer Verlagerung an einen anderen Veranstaltungsort findet eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr nur statt, wenn dem Teilnehmer die Anreise zum neuen Ort nicht zumutbar ist (z.B. bei deutlich längerer Anfahrtszeit oder schlechterer Erreichbarkeit).
7.3 In außergewöhnlichen Situationen (z.B. im Falle einer Pandemie) ist Neubauer GmbH ferner berechtigt, ein Live-Veranstaltung online durchzuführen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Falle nur statt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht zumutbar ist.
7.4 Das Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von der vorliegenden Klausel unberührt.
8. Veranstaltungsablauf
8.1 Im Interesse einer gelungenen Veranstaltung sind alle Teilnehmer dazu angehalten, sich fair, rücksichts- und respektvoll gegenüber den Dozenten, Trainern, Speakern und Coaches, sowie gegenüber allen ggf. sonstigen an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu verhalten.
8.2 Neubauer GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus sicherheitstechnischen Gründen zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Im Falle eines sicherheitstechnisch bedingten Veranstaltungsabbruchs haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren, es sei denn, der sicherheitstechnische Vorfall beruht auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Neubauer GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen oder er war Neubauer GmbH im Voraus bekannt oder hätte nach allgemeinem Verständnis für Neubauer GmbH im Voraus erkennbar sein müssen.
8.3 Während der Veranstaltungen hat sich jeder Teilnehmer fair und kooperativ zu verhalten. Gegebenenfalls vorhandenen Hausregeln oder Aufforderungen sowie Anweisungen der Veranstaltungsleiter oder sonstiger Mitarbeiter von Neubauer GmbH ist Folge zu leisten.
8.4 Teilnehmern ist es insbesondere untersagt, andere ggf. an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu beleidigen, Alkohol oder Drogen zu konsumieren oder mitzuführen oder in sonstiger Weise die Veranstaltung zu stören oder gegen geltendes Recht zu verstoßen.
8.5 Wenn ein Teilnehmer gegen die Vorschriften dieser Ziffer verstößt, ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, diesen vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen, ihn vorübergehend oder dauerhaft des Veranstaltungsortes zu verweisen oder eine vergleichbare Sanktionsmaßnahme einzuleiten, die geeignet ist, das regelwidrige Verhalten zu unterbinden. Gezahlte Entgelte werden dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer in diesem Fall nicht erstattet. Art und Umfang der Sanktionsmaßnahme stehen im freien Ermessen von Neubauer GmbH, werden jedoch Art, Schwere und Umfang des Verstoßes berücksichtigen.
9. Fotos
9.1 Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist den Teilnehmern während der Veranstaltungen ohne ausdrückliche Genehmigung von Neubauer GmbH und dem Eigentümer des Veranstaltungsortes oder dessen Vertreter untersagt.
9.2 Neubauer GmbH wird Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer nur nach deren Einwilligung fertigen und nutzen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Teil 2 – Sonstige Bestimmungen
1. Haftung/Freistellung
1.1 Neubauer GmbH haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt Neubauer GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Neubauer GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Neubauer GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Neubauer GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
1.2 Der Teilnehmer / Vertragspartner stellt Neubauer GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Neubauer GmbH aufgrund von Verstößen des Teilnehmers / Vertragspartners gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
2. Datenschutz
Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese im Rahmen der Buchung freiwillig mitteilt. Neubauer GmbH verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Buchung. Mit vollständiger Abwicklung des Dienstleistungsvertrages und vollständiger Gebührenzahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt hat. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
3. Schlussbestimmungen
3.1 Die zwischen Neubauer GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Neubauer GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
3.3 Neubauer GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Neubauer GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
4. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Neubauer GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Die E-Mail-Adresse von Neubauer GmbH lautet: mail@neubauer-gmbh.com.
Stand: 29.09.2026